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Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrmannes oder der
-frau sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV)
festgelegt.
Im Allgemeinen bedeutet das:
Die Feuerwehren sind eine (Hilfs-) Organisation,
deren Aufgabe es ist, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen
und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h.,
Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu löschen, zu bergen
und zu schützen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, das Priorität vor
allen anderen Aufgaben hat.
Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch
Sofortmaßnahmen, besser bekannt als die Erste Hilfe, die der Erhaltung
oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder
Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen.
Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so
genannten Abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände bekämpft.
Es ist zu berichten, daß im Laufe der Zeit die Zahl der Brandbekämpfungen
weltweit zurückgegangen ist. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt nehmen
daher die technischen Hilfeleistungen stark zu und die Feuerwehr entwickelt sich
zur Hilfeleistungsorganisation.
Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, Menschen oder
Tieren übernehmen.
Das Schützen beinhaltet im wesentlichen Elemente des vorbeugenden
Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z. B.
durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter
Brandschutzerziehung (z. B.: Aufklärung über Rauchmelder) in der Bevölkerung,
um auf Gefahren aufmerksam zu machen und Verhalten in Notsituationen)
aufzuzeigen. Hierzu dienen meistens Informationsveranstaltungen und "Tage
der offenen Tür".
Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, z. B.: durch die
Beseitigung von Ölspuren auf Straßen.