DFV


Der nächste Ausbildungsdienst  findet am 21. Mai 2012 um 19:00 Uhr statt.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2012

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Die Gesetzgebungskompetenz liegt in Deutschland bei den Ländern. Das heißt, daß es kein einheitliches Gesetz für die Feuerwehren gibt, sondern 16 verschiedene. Obwohl die technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen fast einheitlich ist, ergeben sich hinsichtlich Organisation und Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Daher ist es nahezu unmöglich, von der Feuerwehr in der Bundesrepublik zu sprechen.

Über allen Feuerwehrorganisationen steht als Dachverband der Deutsche Feuerwehrverband e.V (DFV), der seinen Sitz seit 2005 in Berlin hat.

Conrad Dietrich Magirus, ein Ulmer Feuerwehrkommandant, gründete den Verband am 10. Juli 1853. Er lud die Feuerwehren des Landes öffentlich zu einer Versammlung in Plochingen ein. Sein Ziel war die Gründung eines Vereines und das Bedürfnis gegenseitige Erfahrungen auszutauschen.

1938 musste der Verband seine Tätigkeit, auf Weisung des Reichsinnenministeriums, einstellen. Dadurch entstand ein radikaler Eingriff in Aufbau und Struktur der Feuerwehren zur Zeit des Nationalsozialismus. Die Neugründung, nach dem 2. Weltkrieg, erfolgte am 12. Januar 1952 in Fulda (Hessen).

Die Feuerwehrverbände der 16 Bundesländer sowie die Bundesgruppen Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr bilden heute den Deutschen Feuerwehrverband.

Zu seinen Aufgaben gehören:

die Interessenvertretung der Feuerwehren auf Bundes-, EU- und internationaler Ebene
die Förderung des Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie des Rettungsdienstes
der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit
die Betreuung und Förderung der Jugendfeuerwehren
die Öffentlichkeitsarbeit
die Förderung der Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen 
die Aus- und Fortbildung.