Die Gesetzgebungskompetenz liegt in Deutschland bei den Ländern. Das heißt,
daß es kein einheitliches Gesetz für die Feuerwehren gibt, sondern 16
verschiedene. Obwohl die technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund
bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen fast einheitlich ist,
ergeben sich hinsichtlich Organisation und Finanzierung zahlreiche Unterschiede.
Daher ist es nahezu unmöglich, von der Feuerwehr in der Bundesrepublik
zu sprechen.
Über allen Feuerwehrorganisationen steht als Dachverband der Deutsche
Feuerwehrverband e.V (DFV), der seinen Sitz seit 2005 in Berlin hat.
Conrad Dietrich Magirus, ein Ulmer Feuerwehrkommandant, gründete den Verband
am 10. Juli 1853. Er lud die Feuerwehren des Landes öffentlich zu einer
Versammlung in Plochingen ein. Sein Ziel war die Gründung eines Vereines und
das Bedürfnis gegenseitige Erfahrungen auszutauschen.
1938 musste der Verband seine Tätigkeit, auf Weisung des
Reichsinnenministeriums, einstellen. Dadurch entstand ein radikaler Eingriff in
Aufbau und Struktur der Feuerwehren zur Zeit des Nationalsozialismus. Die Neugründung,
nach dem 2. Weltkrieg, erfolgte am 12. Januar 1952 in Fulda (Hessen).
Die Feuerwehrverbände der 16 Bundesländer sowie die Bundesgruppen
Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr bilden heute den Deutschen Feuerwehrverband.
Zu seinen Aufgaben gehören:
 | die Interessenvertretung der Feuerwehren auf Bundes-, EU- und
internationaler Ebene |
 | die Förderung des Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutzes, der
technischen Hilfeleistung sowie des Rettungsdienstes |
 | der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit |
 | die Betreuung und Förderung der Jugendfeuerwehren |
 | die Öffentlichkeitsarbeit |
 | die Förderung der Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen |
 | die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen |
 | die Aus- und Fortbildung. |